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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08   

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https://dejure.org/2008,13295
LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08 (https://dejure.org/2008,13295)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 Sa 78/08 (https://dejure.org/2008,13295)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 Sa 78/08 (https://dejure.org/2008,13295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtliche Ausgestaltung der Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst zur Vorlage einer beantragten Rentenauskunft des Sozialversicherungsträgers innerhalb einer tariflich vorgesehenen Ausschlussfrist; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    ATV-K §§ 32 ff.; ; ATV-K § 33; ; ATV-K § 33 Abs. 1; ; ATV-K § 33 Abs. 4 Satz 2; ; ATV-K § 34; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 278 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch einer Putzhilfe wegen unterlassener Belehrung über Zusatzversorgungsrente; Mitverschulden durch unterlassene Weiterleitung der Rentenauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08
    Im Unterschied zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 -, in welcher eine Schadensersatzverpflichtung deswegen begründet sein konnte, dass der Arbeitgeber die Satzung der Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer nicht ausgehändigt hat, kann aus der unstreitig nicht vorgenommenen Übergabe der Satzung eine Schadenersatzverpflichtung des Beklagten nicht hergeleitet werden.

    Die Bestimmung, wonach die Beschäftigten der Mitglieder über die Druckschriften verfügen müssen und gegebenenfalls Erläuterungen erhalten müssen, begründet nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers gegenüber der Zusatzversorgungsanstalt, sondern auch gegenüber den Arbeitnehmern (vgl. BAG 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 - unter II. 2 b).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08
    Für eine abweichende Beurteilung ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1973, 1688).
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08
    Damit ist davon auszugehen, dass die Klägerin ihre Rentenauskunft bis spätestens 31.12.2003 bei der Zusatzversorgungskasse eingereicht hätte, wäre ein entsprechender Hinweis des Beklagten in der gebotenen Form gegenüber der Klägerin erfolgt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17.12.1991, 3 AZR 44/01 in NZA 1992, 973).
  • BGH, 14.05.2008 - IV ZR 26/07

    Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08
    Die Parteien haben übereinstimmend auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hingewiesen (vgl. BAG vom 14.05.2008 - IV ZR 26/07 - in Familienrechtszeitschrift FamRZ 2008, 1343 bis 1346), wonach der gemäß Satzung ermittelte Wert der Startgutschrift den Wert der bis 31.12.2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 8 Sa 362/09

    Klage auf Schadenersatz wegen Umwandlung einer unverfallbaren Anwartschaft auf

    Die Versorgungsplanung und die zweckmäßige Auswahl hat der Arbeitnehmer in der Regel selbst zu verantworten (LAG Rheinland-Pfalz vom 04.09.2008 - 2 Sa 78/08 -).
  • LAG Köln, 29.10.2009 - 13 Sa 634/09

    Schadensersatz wegen Versorgungsschaden bei unzureichender Belehrung durch

    Das Berufungsgericht schließt sich im vollen Umfang der der zutreffenden Begründung des Arbeitsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 04.09.2008 (2 Sa 78/08) in einem Parallelrechtsstreit an.
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